Der Pfarrgemeinderat trägt als Pastoralrat und als Vertretung der Katholikinnen und Katholiken zusammen mit dem Pastoralteam des Seelsorgebereichs Verantwortung für den kirchlichen Auftrag in der Pfarrei. Sein Wirken ist swohl auf das Leben der Kirche wie auch auf gesellschaftliche Vorgänge und Entwicklungen in der Pfarrei gerichtet.
Als Organ des Laienapostolats kann er, unbeschadet der Eigenständigkeit der Gruppen und Verbände in der Gemeinde, in eigener Verantwortung tätig werden.
Der Pfarrgemeinderat arbeitet mit dem Seelsorgebereichsrat seines Seelsorgebereichs, den pfarrlichen Gruppen sowie mit Personen, die hauptberuflich oder ehrenamtlich pastorale Verantwortung tragen, zusammen.
Die Amtsdauer beträgt 4 Jahre.
Für Bereiche, die einer Ständigen Beobachtung und Bearbeitung bedürfen, bildet der Rat
Sachausschüsse bzw. bestellen sie Beauftragte. Die vielfältigen Aufgaben unserer 7 Ausschüsse können sie auf den eigens erstellten Plakaten nachlesen.
Die Aufgaben des Pfarrgemeinderates:
Der Pfarrgemeinderat St. Hedwig setzt sich folgendermaßen zusammen:
Hauptamtlich vertreten ist:
•Leitender Pfarrer Hans Roppelt
Die ehrenamtlichen Mitglieder sind (ab dieser Periode muss es 2 gleichberechtigte Vorsitzende geben):
•Wolpert Brigitte (Vorsitzende)
•Neugeboren Benedikt
•Neubrand Julian
•Motschenbacher Elisabeth (Vorsitzende)
•Becker Ute
•Leithner Eva
•Schwark Harald (Ausschuss Verkündigung)
•Pohl Sibylle
•Traub Burkhard (Schriftführer)
•Czepek Wolfgang
als berufene Mitglieder:
•Sprinzl Petra
•Hildner-Heidenreich Stenfanie (Ausschuss Feste und Feiern)
•Prokisch Jasmin
•Jersch Roswitha (Ausschuss Mission-Entwicklung-Frieden)
•Pohl Jürgen (Ausschuss Ökumene)
•Christine Jakob (Leiterin der Kindertagesstätte St. Hedwig)
•Thomas Seidel (Vertreter der Kirchenverwaltung)