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Die Kirchenverwaltung verwaltet das Vermögen der Kirchenstiftung und sorgt für die ortskirchlichen finanziellen Bedürfnisse. Dazu gehören unter anderem die Erstellung eines Haushaltsplans und der Jahresrechnung, der Unterhalt von Gebäuden, die Bereitstellung des Sachbedarfs für Gottesdienst und Seelsorge oder die Entlohnung kirchlicher Mitarbeiter/-innen (z. B. im Pfarrbüro oder Kindergarten). Die Zahl der zu wählenden ehrenamtlichen Mitglieder richtet sich nach der Zahl der Katholiken in den Pfarreien. Die Amtszeit ab dem 01.01.2019 dauert sechs Jahre.
Mitglieder
Der Kirchenverwaltung (Amtsperiode 2019 – 2024) gehören an: